Die Begleithundeprüfung ist die erste Prüfung, die ein Hund abgelegt haben sollte, damit er an Turnieren und weiteren Prüfungen teilnehmen kann. Sie ist Grundvoraussetzung für die weiterführende Ausbildung zum Rettungshund, zum Therapiehund und um in anderen Hundesportarten erfolgreich an Wettkämpfen teilnehmen zu können.
Was ihr als Gespann für die Begleithundeprüfung können müsst und welche administrativen Voraussetzungen zu erfüllen sind, erfährst du hier.
Folgende Situationen werden bestimmt viele schon erlebt haben: Hundehalter gehen mit ihrem Hund an der Leine spazieren und diese Hunde zeigen sich gegenüber Artgenossen und Menschen aggressiv. Sie zerren an der Leine und gebärden sich wie wild.
Bei anderen Hundehaltern stellt man sich die Frage, wer hier mit wem spazieren geht. Sie werden von ihrem Hund regelrecht in die Richtung gezogen, die dieser vorgibt. Handelt es sich hierbei um einen vermeintlich kleinen Hund, mag dies auf den ersten Blick kein Problem darstellen. Bei einem größeren Exemplar kann sich schnell eine Gefahr für Hund, Halter und Mitmenschen entwickeln. Davon abgesehen können auch kleine Hunde kräftig zubeißen und Kinder oder ältere Menschen ängstigen.
Durch die Ausbildung und der Abschluss durch die Begleithundeprüfung soll die Alltagstauglichkeit Deines Hundes überprüft werden. Die bestandene Prüfung bildet zudem die Grundlage für aufbauende Aktivitäten oder die Teilnahme im aktiven Hundesport (zum Beispiel an Turnieren im Agility).
Für wen ist die Begleithundeprüfung ein Muss?
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Begleithundeprüfung beweisen dein Hund und du, dass ihr ein eingespieltes Team seid, das nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen ist, unabhängig von der Umgebungssituation. Wer Hundesport wie Turnier-Agility oder THS betreiben will, Schutzhundeprüfungen ablegen will oder den Hund im weiteren Verlauf seines Lebens als Mantrailer und Rettungshund einsetzen möchte, kommt um die Begleithundeprüfung ebenfalls nicht herum.
Für diese Hundesportarten und weiterführenden Prüfungen ist die erfolgreich abgelegte Begleithundeprüfung eine Grundvoraussetzung, um überhaupt antreten zu dürfen.
Tipp: Geprüfte und für die Allgemeinheit eingesetzte Rettungshunde können zum Beispiel nach Abschluss ihrer Ausbildung von der Hundesteuer befreit werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Begleithundeprüfung
Grundsätzlich darf jeder Hund, ob Mischling oder Rassehund an einer Begleithundeprüfung teilnehmen.
Der Hund darf nicht jünger als 15 Monate sein (hierauf wird auf den Tag genau geachtet) und er muss eindeutig identifizierbar sein. Dass es sich um den gemeldeten Hund handelt, kann durch den Chip nachgewiesen werden, der in den meisten Bundesländern Pflicht geworden ist. Eine Tätowierung als Erkennungsmerkmal ist zulässig. Leistungspapiere und Zuchtpapiere vereinfachen den Abgleich, sind aber in den meisten Fällen lediglich bei Rassehunden zu finden. Hast du einen Mischling, sollte der Tierarzt die Chipnummer im Impfausweis für den Hund hinterlegt haben.
Ein aktueller Impfstatus ist für jeden teilnehmenden Hund Pflicht. Bei den meisten Vereinen, die eine Begleithundeprüfung abnehmen, ist der Nachweis über eine bestehende Hundehaftpflichtversicherung erforderlich, um zugelassen zu werden.
Fehlt dir vor der Prüfung der Sachkundenachweis, so musst du diesen vor der eigentlichen Begleithundeprüfung ablegen. Ein paar Vereine, die Prüfungen durchführen, bieten dir die Möglichkeit, den Sachkundenachweis direkt vor Beginn der Begleithundeprüfung abzulegen. Bedenke aber bitte: Fällst Du durch, Kannst Du auch nicht in die Begleithundeprüfung starten. Deswegen ist es meist besser, den Sachkundenachweis bereits einige Zeit vor der Prüfung zu erledigen. Du kannst Dein Wissen schon mal vorab beim DVG testen.
Der Ablauf der Begleithundeprüfung im Überblick
Teil I: Sachkundenachweis für den Hundehalter
Der erste Teil besteht aus einer theoretischen Prüfung, in der du deinen Sachkundenachweis ablegst. Im Multiple Choice Verfahren und teilweise in Fragen, die einer eigenen schriftlichen Beantwortung bedürfen, muss du dein Wissen über die Haltung, die Ausbildung und das Verhalten von Hunden nachweisen.
Achtung: Es gibt drei unterschiedliche Sachkundenachweise, von denen in der Regel nur einer als Sachkundenachweis für weitere Ausbildungen und Prüfungen bei VDH Verbänden zugelassen ist.
Man unterscheidet folgende Sachkundenachweise:
Der behördliche Nachweis im Rahmen der ländertypischen Hundegesetze
Diese Sachkundenachweise unterscheiden sich abhängig vom Bundesland. Zum Beispiel ist für die Haltung sogenannter Listenhunde in NRW der Sachkundenachweis über einen Amtstierarzt zu erbringen. Hundehalter mit 20/ 40 Hunden, (Hunde die ab 20 kg wiegen und/ oder größer als 40 cm sind), können ihren behördlichen Sachkundenachweis dort bei zugelassenen Prüfstellen erbringen.
Zwischen den einzelnen Prüfungsteilen solltest Du Deinem Hund möglichst Ruhe gönnen. Denn meist ist der Mensch bei solchen Prüfungen aufgeregt, was sich schnell auf den Vierbeiner überträgt.
Sachkundeprüfungen bei der Bundestierärztekammer
Diese Sachkundeprüfungen sind vor allen Dingen für Personen erforderlich, die gewerblich mit Hunden zu tun haben. Dies betrifft zum Beispiel Ausbilder, Hundetrainer, Tierheime und Tierpensionen. Die Fragen sind sehr umfangreich. Diese Sachkundeprüfung ist für einen normalen Hundehalter nicht erforderlich.
Der nichtbehördliche Sachkundenachweis
Dieser Sachkundenachweis ist für die Begleithundeprüfung relevant und gilt als Sachkundenachweis für alle weiteren Hundeprüfungen, die im VDH-Prüfungsbereich abgelegt werden können. Ob dieser Sachkundenachweis für die Ansprüche nach den diversen Hundegesetzen der Länder ausreichend ist, um einen Hund im jeweiligen Bundesland zu halten, musst du bei der für dich zuständigen Gemeinde erfragen.
Hast du diesen Sachkundenachweis bestanden und kannst eine Prüfungsbestätigung vorlegen, musst du ihn nicht erneut ablegen.
Teil II: Wesenstest und Identifikation
Im Teil zwei wird die Identifikation deines Hundes geprüft. Anhand des Chips und der Papiere wird dein Hund eindeutig identifiziert. Während dieser Überprüfung stellen die Prüfer zeitgleich fest, ob sich der Hund anfassen lässt und wie er auf die Berührung fremder Menschen reagiert. Zeigt der Hund hier Angst oder aggressives Verhalten, kann er die Prüfung nicht weiter fortführen.
Diese sogenannte Unbefangenheitsprüfung, auch Wesenstest genannt, wird während der gesamten weiteren Prüfung mit bewertet. Bei den folgenden zwei Prüfungsteilen fließt das Verhalten des Hundes in den Prüfungsabschluss ein.
Wie die Unbefangenheitsprüfung durchgeführt wird, ist vom Prüfer abhängig. Dieses kann zum Beispiel aufgestellt in einer Reihe sein oder beim Durcheinanderlaufen der einzelnen Hund-Menschen-Teams.
Teil III: Unterordnung auf dem Übungsplatz
Bei diesem Prüfungsteil werden für verschiedene Aufgaben Punkte vergeben. Hast du von den möglichen 60 Punkten mindestens 42 Punkte erreicht, ist dieser Prüfungsabschnitt bestanden und ihr werdet weiter geprüft. Erreichst du die Punktzahl nicht, ist die Begleithundeprüfung für euch an diesem Punkt gelaufen.
Ein Hund befindet sich in der Ablage
Dieser Prüfungsteil wird mit zwei Mensch-Hunde-Teams durchgeführt: Während Dein Hund in der Ablage liegt und Du 30 Schritte entfernt abgewandt von Deinem Hund stehst, führt der andere Hundeführer seinen Hund durch eine gewisse Abfolge von Aufgaben. Dein in der Ablage liegende Hund muss dort liegen bleiben, bis Du ihn wieder abholst. Bleibt Dein Hund nicht liegen, gilt dieser Teil der Punkte als verloren (oder zumindest zum Teil, je nachdem wann Dein Hund aufsteht).
Der zweite Hund wird durch den Grundgehorsamsteil geführt
Zu den Aufgaben, die während dieser Prüfungsphase getestet werden, gehören die Leinenführigkeit, das Gehen ohne Leine und das Verhalten des Hundes in einer Gruppe.
Du gehst mit deinem Hund an der locker hängenden Leine und ihr zeigt drei verschiedene Gangarten. Der genaue Ablauf ist hierbei vorgegeben (sogar die Mindestzahl der Schritte). In dieser Zeit muss die Leine stets locker zwischen euch beiden hängen. Zieht der Hund an der Leine bedeutet dies Punktabzüge. Im Laufschema ist eine Arbeit über Winkel enthalten.
Beginnt ihr beide mit der Arbeit, darfst du ein Hörzeichen „Fuß“ geben. Im weiteren Verlauf der Laufstrecke sollte dir dein Hund freudig, eng und eigenständig folgen. Bleibst du Stehen, hat sich der Hund bei Fuß zu setzen.
Auch unangeleint muss die Abfolge klappen
Nachdem ihr durch eine Personengruppe gegangen seid und sich dein Hund beim Stehenbleiben in der Nähe einer Person ruhig gesetzt hat, werden diese Schrittfolgen ohne Leine wiederholt.
Zwei weitere Übungen runden das Gehen ohne Leine ab. Der Hund läuft im „Fuß“ neben dir und aus einer bestimmten Position bringst du deinen Hund in das „Sitz“. Während du ungefähr 15 Schritte weiter läufst, muss der Hund sitzen bleiben, bis er von dir abgeholt wird. Sobald du bei deinem Hund angekommen bist und ihm das Kommando „Fuß“ erteilst, muss sich dein Hund an den korrekten Platz begeben und dir frei folgen.
Eine Erweiterung dieser Übung ist der Rückruf aus dem Kommando „Ablegen“ oder „Platz“. In diesem Fall entfernst du dich 30 Schritte von deinem unangeleinten, liegenden Hund. Nach einer gewissen Zeit rufst du ihn zu dir. Der Hund muss deinem Kommando folgen, freudig auf dich zulaufen und sich vor dich setzen. Hier wird durchaus auch auf Genauigkeit geschaut, also wie grade der Hund vor Dir sitzt. Von dieser Position soll Dein Hund auf Kommando wieder in die Grundposition „Fuß“ gehen.
Teil IV: Verkehrsprüfung und Außenprüfung mit Ablenkung
Hast du mit deinem Hund die vorhergehenden Teile bestanden, geht es jetzt zum letzten Teil der Begleithundeprüfung.
Das Verhalten deines Hundes wird an belebten und stark frequentierten Orten geprüft. Ihr müsst beweisen, dass ihr euch bei großen Menschenmengen, lauten Geräuschen und im Straßenverkehr nicht aus der Ruhe bringen lasst. In manchen Prüfungen werdet ihr mit schreienden Kindern, Fahrradfahrern und Joggern konfrontiert. Die Begegnung mit anderen Hunden kann von den Prüfern eingebracht werden.
Für dich und deinen Hund gilt es hier, absolute Ruhe zu bewahren. Der Hund sollte sich egal wie voll und wie laut es in seiner Umgebung ist, auf dich konzentrieren, sich setzen wenn du stehen bleibst und allgemein unbeeindruckt bleiben. Nach Aufforderung muss der Hund angeleint ohne Sichtkontakt zu dir liegen bleiben. Häufig testet hier der Prüfer noch mal aus, wie Dein Hund reagiert, wenn er Dich nicht sieht und der Prüfer sich ihm nähert.
Es kann auch passieren, dass Du mit Hund im Dunkeln unterwegs bist bei diesem Prüfungsteil. Auch das sollte Dein Hund also gewöhnt sein.
Zum Ende der Begleithundeprüfung:
Am Ende der Prüfung erklären Dir die Prüfer, wie das Gesamtbild war, wie sich der Hund gezeigt hat und wo Du noch dran arbeiten solltest. Du erfährst, ob die Prüfung bestanden ist und erhältst eine schriftliche Bescheinigung über die bestandene Prüfung. Zu einem Prüfungszeugnis über die bestandenen Prüfungen, das jeder Prüfling an die Hand bekommt, werden die erreichten Leistungen der Begleithundeprüfung bei Hunden mit Zuchtpapieren eventuell in den Zuchtunterlagen vermerkt.
Kann die Begleithundeprüfung wieder aberkannt werden?
Tatsächlich lautet die Antwort: Ja! Sollte Dein Hund sich zum Beispiel auf einem Turnier aggressiv gegenüber einem Artgenossen zeigen, kann Euch die Begleithundeprüfung aberkannt werden. Dann müsst Ihr die Begleithundeprüfung gegebenenfalls noch mal wiederholen.
Ist die Begleithundeprüfung heute noch zeitgemäß?
Es mehren sich die Stimmen, dass zumindest Teile der Begleithundeprüfung nicht mehr zeitgemäß seien. Dass der Grundgehorsam wichtig für das Zusammenleben und die Beziehung zwischen Mensch und Hund ist, sollte jedem klar ersichtlich sein. Muten Teile der Begleithundeprüfung auch als überholte Relikte an, könnt ihr trotzdem an diesen Teilen erkennen, wie gut oder wie schlecht ihr zusammenarbeitet. Ein gehorsamer, in Stresssituationen ausgeglichener Hund und sein Hundehalter, werden die Akzeptanz zu unseren Vierbeinern ausbauen. Unterordnung, Gehorsam und gemeinsame Erlebnisse festigen die Bindungen in euer Gespann.
Aber warum dann eine Begleithundeprüfung?
Die Begleithundeprüfung öffnet für euch eine Welt in Hundesport und vielseitige Beschäftigungsmöglichkeiten. Von hier aus kannst du deinen Hund zum Therapiehund weiterentwickeln, ihn als Rettungshund einsetzen oder den Agilityparcours als Wettkampfaufgabe für euch entdecken.
Die bestandene Begleithundeprüfung ist viel Arbeit. Sie öffnet gleichzeitig unzählige Möglichkeiten für dich und deinen treuen Begleiter und lässt Dich und Deinen Hund näher zusammen wachsen.
Übrigens: Die Regeln zur Begleithundeprüfung werden immer mal wieder angepasst. Informiere Dich also vorher, ob der von uns angegebene Verlauf noch aktuell ist. Dieser Beitrag ist Stand 2020.
Seit Jahren beschäftige ich mich mit der artgerechten und gesunden Haltung von Tieren. Neben Tierschutz liegt mir außerdem auch Artenschutz am Herzen.
Durch meine Hündin Mira erlebe ich täglich, wie sozial und empathisch Tiere sind. Deswegen ist es mir wichtig, Menschen aufzuklären und so die Welt für Tiere ein Stückchen besser zu machen.
Besser bekannt bin ich unter dem Usernamen SLEEPHERDS auf Instagram und meinem Blog.
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2 Gedanken zu „Begleithundeprüfung – Alles über Inhalte und Ablauf“
Lieben Dank für den Beitrag, hieran habe ich eine Theoriestunde für meine Teilnehmer am BH Training aufgebaut und erkannt woran wir dringlichst nch arbeiten müssen.
Mir ist aber aufgefallen, das ihr immer noch schreibt, das die Teilnehmer der BH einem Verein des DVG/ VDH angehören müssen.Dies ist aber seit August letztem Jahres nicht mehr so. Laut Aussage des VDH war, „noch nie“ die Mitgliedschaft in einem Verein des VDH die Voraussetzung , an der BH teilzunehmen. Es gibt auf Formulare in denen man die BH dokumentieren kann, wenn keine Leistungsurkunde existiert.
Lieben Dank für den Beitrag, hieran habe ich eine Theoriestunde für meine Teilnehmer am BH Training aufgebaut und erkannt woran wir dringlichst nch arbeiten müssen.
Mir ist aber aufgefallen, das ihr immer noch schreibt, das die Teilnehmer der BH einem Verein des DVG/ VDH angehören müssen.Dies ist aber seit August letztem Jahres nicht mehr so. Laut Aussage des VDH war, „noch nie“ die Mitgliedschaft in einem Verein des VDH die Voraussetzung , an der BH teilzunehmen. Es gibt auf Formulare in denen man die BH dokumentieren kann, wenn keine Leistungsurkunde existiert.
Liebe Sabine, herzlichen Dank für den Hinweis. Wir haben es umgehend korrigiert. Liebe Grüße, Wiebke